Allgemeine Geschätsbedingungen
der Hundeschule Hamburg
der Hundeschule Hamburg
1. Es könne nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen(bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz
verfügen.
2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
3. Der Kursleiter behält sich vor den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen.
4. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 48 Stunden
vorher durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer erfolgen.Erfolgt dies nicht oder später,wird die
Unterrichtsstunde angerechnet.
5. Der Trainer behält sich vor,in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen.
In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
6. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden ,da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in
abhängt.
7. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden.
Dies gilt auch für mitgebrachte(Kunden)Hunde
8. Die mobile Hundeschule Hamburg übernimmt keinerlei Haftung für Sach-,Personen-und/oder
Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Übungen enstehen,sowie für
Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
9. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in
Kenntniss zu setzen.
10. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf
eigenes Risiko.
11. Der/die Hundehalter/in trägt die volle Verantwortung mit allen daraus entstehenden Konsequenzen,
wenn er/sie den Hund während des Trainings ableint.Ihm ist bewußt,das ab dem, 01.01.2007 ein
genereller Leinenzwang in Hamburg besteht.
12. Läufige Hündinnen sollten nicht am Training teilnehmen. Wenn doch eine läufige Hundin mit ins
Training genommen wird,trägt der/die Hundehalter/in die Verantwortung
für eine evtl. Deckung und dadurch entstehende Kosten.
13. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein,so bleiben die restlichen
Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
03.2007